Für Eltern, die eine einvernehmliche Scheidung wollen, biete ich Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG an. Diese Beratung ist für Eltern minderjähriger Kinder von Gesetz wegen verpflichtend und betrachtet, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben und wie sie bei der Bewältigung des Scheidungsprozesses unterstützt werden können.
Kontaktieren Sie mich sehr gerne telefonisch, um weitere Fragen zu klären.